Absenkung des Erdbodens über n a t ü r l i c h e n Hohlräumen

26.01.2006 19:10:42

Sehr geehrte Liste,

in den Besonderen Bedingungen zur Gebäude - Elementardeckung heisst es
regelmäßig

" Erdsenkung
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über n a t ü r
l i c h e n Hohlräumen."

Nun hat unser Kunde ein Objekt über mittelalterlichen Gängen errichtet, die
beim Bau entdeckt wurden, vom beauftragten Bauunternehmen in Abstimmung mit
der Denkmalsschutzbehörde vollständig und fachgerecht mit Magerbeton
verfüllt wurden. Notiz am Rande: Das Bauunternehmen existiert inzwischen
nicht mehr. Wenn beim Verfüllen geschlampt wurde, kann kein
Haftpfllichtanspruch erhoben bzw. durchgesetzt werden.

Welcher Versicherer ist bereit, in diesem Einzelfall das Wort "natürlichen"
aus der Besonderen Bedingung zu streichen?

Das Gebäude hat einen Versicherungswert 2006 von EUR 15 M. Wo sehen Sie die
Prämie über alle Gefahren inkl. Elementar? PLZ 06295 Eisleben, massive
Bauart, harte Dachung. Wir dürfen darüber hinaus signalisieren, dass es sich
um einen Kunden handelt, um den es lohnt sich zu bemühen.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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