Achtung bei Nürnberger Rentenversicherungen

27.06.2005 18:21:11

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
falls Sie in irgendeiner Weise Rentenversicherung der Nürnberger betreuen
und es durch eine Beitragsänderung zu einem Nachtrag kommt (in unserem Fall
Beitrags-Reduzierung), beachten / kontrollieren Sie vielleicht die als
Garantiewert genannte Summe im Todesfall während der Aufschubdauer
(Beitragsrückerstattung).
Wir hatten in einem Fall erhebliche Differenzen zu unserer eigenen
Berechnung (Jahresbeitrag x eingezahlte Jahre) festgestellt und erhielten
soeben folgende Erklärung der Nürnberger:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Leistung im Todesfall vor Rentenbeginn ist im Nachtrag tatsächlich
falsch ausgedruckt. Das System kann bei der Nachtragschreibung nur den neuen
Beitrag berücksichtigen. Der Nachtrag kann leider nicht berichtigt werden.
Wir bestätigen jedoch, dass im Todesfall vor Rentenbeginn die tatsächlich
einbezalhten Beiträge geleistet werden."

Nachrechnen macht doch offenbar immer Sinn...

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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