Alte Leipziger: Kürzung der BU im Leistungsfall - Bedingungsgemäß!!

19.04.2011 17:27:19

Werte Kollegen,

ich war gelinde gesagt erstaunt bis fassungslos als ich folgendes vernommen
habe.

Vorab darf ich dazu anmerken das ich immer davon ausgegangen bin, das die BU
als Summenversicherung immer das im Leistungsfall

auszahlt was auch vorher vertraglich geregelt wurde. Eine einseitige Kürzung
der Gesellschaft hätte ich niemals als möglich erachtet.

Hier die E-Mail der Gesellschaft (mit Bezug auf Druckstückpm 2330 -
01.2011):

„Anfang des Jahres kam es zu Überschneidungen bei den Neuerungen der
Dynamikregelung und der Aktualisierung unseres Offline-Berechnungs-Programms
"Easy Leben". Seit Mitte Januar ist dieses Problem behoben und es sind die
aktualisierten Dynamikbedingungen den Angeboten hinterlegt. Es ist nicht
nachvollziehbar woher die überlassenen Bedingungen mit Stempel vom
18.03.2011 stammen - zu diesem Zeitpunkt gab es diese Bedingungen nicht mehr
und es scheint sich hierbei um ein Dokument aus den ersten Januarwochen zu
handeln.

Sofern in diesem Zeitraum Anträge mit der alten Dynamikvereinbarung gestellt
wurden, so fanden unaufgefordert die verbesserten Bedingungen Anwendung und
wurden mit dem Vertrag dokumentiert - zudem findet die verbesserte
Dynamikregelungen Anwendung auch auf den Bestand.

Der störende Passus "Kürzung einer BU Rente bei fehlender Angemessenheit bei
einer BU Rente von

[Name ausgeblendet]

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