Altersversorgung für noch nicht geborenes Kind

08.12.2004 10:58:44

Werte Kollegen,

ein Kunde möchte wissen, ob er für sein Neugeborenes bereits eine
Altersversorgung machen kann. Also die klassischen Kinderprodukte fallen
weg. Aber ist es doch möglich einen Vertrag auf den Vater zumachen und
diesen später auf das Kind zu überschreiben. Mich würde interessieren, wo
ich es nachlesen kann, wie der Vertrag dann steuerlich behandelt wird bzw.
vielleicht kann jemand die Frage auch direkt beantworten. Vielen Dank.

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