AltvDV - Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

25.10.2004 11:16:50

Der Arbeitgeber hat gegenüber Pensionskasse, -fonds oder Direktversicherung
Mitteilungspflichten. Diese Pflichten sind u. a. geregelt in § 6
Altersvorsorge – Durchführungsverordnung AltvDV. Hat der Arbeitgeber sich
beispielsweise für eine Pensionskasse als Versorgungseinrichtung
entschieden, so muss er in der Regel die Höhe der nach § 3 Nr. 63 EStG
steuerfrei gestellten Beiträge, die individuell versteuerten Beiträge und
die nach § 40 b EStG pauschal versteuerten Beiträge mitteilen (Frist zwei
Monate zum Ende eines Kalenderjahres oder bei Ausscheiden des
Arbeitnehmers).

Steht jemanden diese Durchführungsverordnung (AltvDV) zur Verfügung und
könnte mir diese als Word-Dokument oder .pdf-Datei zusenden? Vielen Dank

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