"Amtliches" Endergebnis meines Wasserschadens

06.01.2007 14:14:10

Liebe Kollegen!

Ich möchte an dieser Stelle das amtliche Endergebnis meines vor ca. 4
Wochen beschriebenen Wasserschadens bekanntgeben.

Fogender Fall lag vor:
Ich hatte einen Wasserfleck an der Wohnzimmerdecke bemerkt. Grund
hierfür war eine undicht gewordene Dichtung am Innenspülkasten. Dies
wurde so durch einen Leckordnungsdienst herausgefunden.

Der Schaden an Decken und Wänden wurde anstandslos vom Versicherer
reguliert ( Leitungswasserschaden ). Die Regulierung der Kosten zur
Instandsetzung der beschädigten Stelle ( Dichtung ) wurde abgelehnt.
Begründung des Versicherers: Eine poröse Dichtung ist kein Rohrbruch.

Das Dumme war, dass es diese Dichtung nicht mehr gibt. Die Wand muss
geöffnet werden - der Kasten ersetzt werden. Hierdurch entstehen Kosten
für Fliesenarbeiten und Sanitärarbeiten.

Die Lösung war Google. In Schadenregulierungsleitfaden von Horst Dietz
wird eine Dichtung als Bestandteil eines Rohres angesehen. Das deutsche
Wörterbuch beschreibt den Begriff "porös" mit: "mit kleinen und feinsten
Löchern / Rissen versehen". Im Umkehrschluss - und dies ist paradox -
weisst Dietz aus, dass Schäden an Dichtungen keinem Rohrbruch
gleichkommen. Hier half dann die FH Köln oder auch ein Verweis auf
Martin, Sachversicherungsrecht welche eine defekte Dichtung als
Rohrbruch ansehen da Wasser bestimmungswidrig austritt. Ein Urteil zum
Thema gibt es nicht.

Nachdem ich eine gerichtliche Auseinandersetzung angeboten habe um
Klärung zu schaffen lenkte der Versicherer ein und übernahm zusätzlich
eine Zahlung von 900 Euro. Das finde ich in Ordnung, da ich so nun das
komplette Badezimmer mit neuen Fliesen versehen lasse ( Gesamtkosten
2.100 Euro ) und der Innenspülkasten dann komplett auf meine Kappe geht.
Ich hätte damals wohl ein Markengerät nehmen sollen.

Danke nochmals für Ihre Mithilfe!

Mit herzlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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