Anfechtung wegen Falschangaben, Verjährung 30 Jahre

25.10.2007 11:33:33

Guten Tag werte Kollegen,

Fakten hören nicht auf zu existieren, nur weil man sie übersieht!

Ich kann daher nur warnen:

die BU Versicherer nehmen gerne jeden Antrag in dem nichts oder wenig drinn
steht. Im Leistungsfall wird jede auch noch so kleine falsche Angabe ihres
Kunden zum Zeitpunkt der Antragstellung als arglistige Täuschung ausgelegt und
der Vertrag angefochten. Als Makler müssten Sich mindestens sich vom Kunden
eine Haftungsfreistellungserklärung unterzeichnen lassen.

Ich kann nur warnen:

im Leistungsfall wird der Kunde gegen Sie vorgehen und wenn Sie Ihrem
Vermögensschaden-haftpflichtversicherer den dritten Schaden gemeldet haben, werden
Sie gekündigt und werden auch keine neue Vermögensschadenhaftpflicht
bekommen, weil es im Gegensatz zu anderen Standesberufen keinen Zeichnungszwang gibt.
Dann können Sie aufhören.

Ich kann nur warnen:

auf meinen Hinweis bei einem zu einem Zweibuchstabenkonzern gehörenden
Versicherer, ob man nicht genau wisse, daß BU Anträge in denen alle
Gesundheitsfragen mit nein angekreuzt sind, höchstwahrscheinlich falsche Angaben enthalten
wurde mit "nicht unser Problem" kommentiert.

Ich kann nur warnen:

wenn Sie in der Vergangenheit BU Verträge vermittelt haben, kontrollieren
Sie Ihre Akten genauestens im Hinblick auf fehlerhafte Gesundheitsfragen,
fehlerhafte Berufs- und Tätigkeitsangaben und bringen Sie mögliche Fehler insofern
in Ordnung, als das Sie aus Ihrer Mithaftung herauskommen.

Zuguterletzt:

suchen Sie sich vor Aktenprüfung eine Vermögensschaden
Rückwärtsversicherung. Fragen Sie bei den Kollegen nach, die in der Vergangenheit bei der
Vermittlung von Vermögenschadenhaftpflichtversicherungen den Mund besonders voll
genommen haben und hören Sie genau auf die kleinlauten Rechtfertigungen weshalb
,man das angeblich ja gar nicht brauche.

Und den verschnarchten, eigen Besitzstandswahrenden Herrschaften aus den
Vermittlerverbänden und Pools sei einmal deutlich ins Stammbuch geschrieben:
Ihr habt es versäumt dafür zu sorgen, daß es einen Annahmezwang für
Vermögenschadenhaftpflicht-versicherungen wie bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern
gibt und somit billigend in Kauf genommen, daß eine Kündigung durch den
Versicherer einem faktischen Berufsverbot gleichkommt. Und Ihr habt es versäumt,
daß es zu einer vernünftigen Regelung wie in Österreich kommt: dort gibt es
eine Vermögensschadenhaftpflicht als Pflicht für alle Vermittler mit
UNBEGRENZTER Rückwärtsversicherung und Annahmezwang. Das nenne ich Verbraucherschutz.
Wofür bekommen hierzulande Pools, Maklerverbände, Verbandschefs eigentlich ihr
Geld.???

Das Werk verrät den Schöpfer oder: nur die Kappe macht den Mönch nicht aus,
oder sollte man besser sagen: jeder Narr lobt seine eigene Kappe?

[Name ausgeblendet]

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