Anfechtung wegen Falschangaben im Antrag, Verjährung 30 Jahre

24.10.2007 19:55:25

Werte Kollegen,

ich bin auch soweit, daß ich BU/PKV Anträge nur noch mit Auszug vom
Arzt/Krankenkasse über Behandlungen der letzten 10 Jahre bearbeite. Kommt einer ohne,
kann er in die Sparkasse gehen, vorher den Rechtsschutz bei mir machen.

Heutiges Beispiel:

Kunde ruft an: "Sie, Herr [Name ausgeblendet], Sie hatten Recht, in meinem Auszuig stehen
Sachen drinn, die habe ich nie gehabt. Aus mukulösen Verspannungen im Rücken
wurde eine Lunbalischialgie, obwohl das nie zum Bein ausstrahlte...."

Was glauben sie was passiert, wenn der Versicherer einen BU Leistungsfall
prüft. Der holt sich den Auszug von Arzt/Krankenkasse oder weiß der [Name ausgeblendet] woher
und tritt nicht zurück, nein, weil auf das Rücktrittsrecht wegen
versehntlicher Falschangaben im Antrag hat er ja im Bedingungswerk verzichtet. Nein, der
Versicherer geht den Weg der Anfechtung wegen vorsätzlicher Falschangaben.
Und der bekommt auch noch Recht und wir als Makler sind am Ende noch Schuld
daran, weil wir am Antrag mitgewirkt haben.

Kürzlich hat ein Zweibuchstabenversicherer mit
Dreibuchstabenexclusivvertrieb einen BU Vertrag abgefochten, weil der Antragsteller keine genaueren
Angaben zu seinem Berufsbild bei Abschluss gemacht hat. Der Versicherer hatte den
Antrag auch ohne durchgewunken, praktisch vergessen weitere Tätigkeitsangaben
zu verlangen, und jetzt im Leistungsfall will er es nicht mehr gewesen sein.

So kann auch nach 29,999 Jahren ein Vetrag null und nichtig gemacht werden,
ich möchte nicht wissen wieviel BU Verträge in Deutschland überhaupt wirklich
rechtswirksam sind.

Ihr

[Name ausgeblendet]

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