Anrechnungsverfahren in der BAV

21.09.2006 14:56:07

Sehr geehrte Damen und Herren,

soweit mir bekannt, war es in der BAV möglich etwa Direktversicherungen erst
nach 5 Jahren oder anderen Kriterien auf den Arbeitgeber zu übertragen.
Voraussetzung das Produkt war Arbeitgeberfinanziert.

Nun versucht ein Kunde von uns genau dies mit einem zwei Jahre alten Vertrag
der Allianz zu tun. Der Versicherer weigert sich jedoch, da er das so
genannte Anrechnungsverfahren eingestellt habe.

Können Sie mir hierzu einige Informationen liefern? War dieser VP Wechsel
immer schon nur eine freiwillige Leistung des Versicherers? Bestand jemals
Anspruch auf eine solche Umwandlung.

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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