Antragsangaben und grobe Fahrlässigkeit

11.04.2012 09:11:27

Guten Tag werte Kollegen,

hier ein Zitat zu dem Thema aus der letzten Wirtschaftswoche:

"....und wie so oft im Leben sollte man sich nicht auf die Aussagen eines Maklers verlassen.
Ein Kunde hatte seinem Makler das Ausfüllen des Vertrags für die Hausratversicherung überlassen und dessen Angaben vor seiner eigenen Unterschrift nicht mehr kontrolliert. Das rächte sich. Als der Kunde später einen Versicherungsfall meldete, stellte sich heraus, dass er in seinen Vertragsunterlagen nicht wie gefordert zwei frühere kleinere Einbruchdiebstähle angegeben hatte.
Eine arglistige Täuschung, fand der Richter. Der Versicherte hatte seinen Schutz verwirkt..."

Man muß sich also mindestens per Protokoll zu jedem Antrag bestätigen lassen daß der Antrag eigenhändig ausgefüllt, alle Antragsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind und der Makler keinerlei Haftung dafür übernehmen kann, oder??

Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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