Antragseinreichung über befreundeter Makler

20.06.2006 08:27:07

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wir bilden hier im Raum Tübingen / Reutlingen ein kleines Netzwerk (5
Kollegen) wo es immer mal wieder mal vorkommt, dass Anträge über einen
anderen Kollegen eingereicht werden. (Gründe sind verschiedener Natur
und soll auch nicht weiter erörtert werden)

Die Frage an die Kollegen lautet: Wie kann der Kollege [Name ausgeblendet]Antrag
einreicht sicher stellen, dass in einem Schadenersatzfall nicht er
sondern der wirkliche Abschlussvermittler haftbar gemacht wird? Gibt es
irgend welche Vorlagen, Infoquellen oder Freistellungen dafür? Es muss
sichergestellt werden, dass der einreichende Kollege, auch nicht noch
nach Jahren für das Geschäft haftbar gemacht werden kann. Geht so was
überhaupt? Und wenn ja, dann wie?

Wir planen auch eine Bürogemeinschaft zu installieren. Wer kann mir
hier, vielleicht auch aus eigener Erfahrungen Infos geben oder
Bezugsquellen oder Infodatenbanken oder Material nennen, wo nachgelesen
werden kann, was alles zu beachten ist. Ein Rechtsanwalt soll später
erst eingeschaltet werden, wenn Vorinformationen vorliegen.

Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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