Antw: Privatverträge Laufzeit > 5 Jahre
22.07.2005 12:02:31
Hallo Herr [Name ausgeblendet]
seit 25.06.94 gilt die Änderung des §8 Abs. 3 VVG:
Bei Laufzeiten über 5 jahren Kündigungsrecht zum Ende des 5-ten
und jedes darauffolgenden Jahres.
Ansonsten fällt mir nur die Prämienerhöhung oder der Schadensfall
als Grund ein (§ 31 und 96 VVG)
Würde dem Kunden Konditonendifferenzdeckung anbieten.
Viele Grüße
[Name ausgeblendet]
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