Anwartschaft für KT

14.03.2017 17:36:35

Hallo,

ich habe eine Frage an PKV Experten. Kunde ist bisher als freib. Arzt in
eigener Praxis tätig gewesen. Durch Wegzug ist er jetzt angestellter
Arzt im MVZ. Er hatte bisher eine KT ab 21. Tag. Jetzt benötigt er KT ab
43. Tag und hat dies bei seiner KV angezeigt. Er möchte aber ggf. in
Zukunft wieder eine eigene Praxis eröffnen oder sich zumindest die
Option freihalten. Ich habe daher eine Anwartsschaft für das KT ab 21.
Tag empfohlen, da er in Zukunft vermutlich ohne LA kein KT ab 21. Tag
mehr bekommt. Versicherer hat abgelehnt. Kennt jemand Urteile,
Möglichkeiten, etc. die den Versicherer umstimmen könnten ?

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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14.03.2017 19:43:34

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

LG Nürnberg-Fürth · Urteil vom 9. Juni 2011 · Az. 8 O 10129/10 (mit weiteren
Urteilsverweisen):

"§ 15 MB/KT sieht für alle dort normierten Tatbestände die automatische
Beendigung des Versicherungsvertrages vor; es bedarf hierzu keiner
entsprechenden Erklärung (Rogler in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG § 15
MB/KT 2009 Rn. 1). Der Bezug einer Rente führt in diesem Zusammenhang nur
dann zum Wegfall der Versicherungsfähigkeit, wenn dies in den Bedingungen
ausdrücklich geregelt ist (BGH 30.6.2010 * IV ZR 163/09, VersR 2010, 1171;
OLG Köln 22.12.2003 * 5 U 114/03, VersR 2005, 822). § 15 a) ist allerdings
nach § 307 BGB unwirksam, da er dem Versicherungsnehmer bei endgültiger
Beendigung des Versicherungsvertrages keine reelle Möglichkeit bietet, bei
Wegfall des Beendigungstatbestandes gleichwertigen Versicherungsschutz zu
erhalten (BGH 22.1.1992 * IV ZR 59/91, VersR 1992, 477; BGH 26.2.1992 * IV
ZR 339/90, VersR 1992, 479; OLG Saarbrücken 15.12.1999 * 5 U 539/99-37,
VersR 2001, 318). Die Klausel kann deshalb nur dann Bestand haben, wenn dem
Versicherungsnehmer die Option offensteht, z.B. über eine
Anwartschaftsversicherung, seine Ansprüche zu bewahren (BGH 22.1.1992 * IV
ZR 59/91, VersR 1992, 477; BGH 27.2.2008 * IV ZR 219/06, VersR 2008, 628;
OLG Köln 22.12.2003 * 5 U 114/03, VersR 2005, 822; OLG Karlsruhe 6.7.2006 *
12 U 89/06, VersR 2007, 51)."
Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.03.2017 09:59:36

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

mit welcher Begründung hat der PKV Versicherer die Anwartschaft für den KT Tarif ab 21.Tag abgelehnt ?..und wird in den Bedingungen zu diesem Tarif explizit auf die Möglichkeit einer Anwartschaft hingewiesen ?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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20.03.2017 12:49:56

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

gem. LG Nürnberg-Fürth · Urteil vom 9. Juni 2011 · Az. 8 O 10129/10 (mit
weiteren Urteilsverweisen) bleibt dem Versicherer auch nichts weiter übrig,
als eine Anwaltschaft ggf. zu besonderen Bedingungen anzubieten.

Die volle Tagegeldsumme mit der kurzen Karenzzeit kann dabei in Anwartschaft
gestellt werden, wenn das KT als Arbeitnehmer in einem neuen Tarif - als
Neuzugang - abgesichert wird, und nicht etwa ein Tarifwechsel dahin
stattfindet. Notfalls Neutarif bei einem anderen Versicherer.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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