Anzeige Übergangsleistung

28.06.2005 16:40:46

Hallo, werte Kollegen

Folgende Problematik möchte ich in den Raum werfen und hoffe, es hat
jemand von Euch eine Idee, oder plausible Erklärung.
Kundin hatte 2004 einen Unfall, welcher von mir zeit- u. fristgerecht
bei der Gesellschaft gemeldet wurde.
KH+G-Geld wurde bereits gezahlt.
Nun Folgendes, im Vertrag ist, von mir beantragt, eine Übergangsleistung
vereinbart, welche nicht rechtzeitig beantragt wurde, obwohl die kundin
seither arbeitsunfähig ist und der Ehemann nun sauer ist, dass es wohl
mit der Zahlung nichts wird, da innerhalb von 6 Monaten, zu beantragen
und unterschwellig mir vorwirft, ich hätte Ihn nicht darauf hingewiesen.
Für mich stellt sich hier die Frage, kann er mich für diese, eventuell
entgangene leistung, obwohl versichert, dennoch nicht rechtzeitig
beantragt, haftbar machen?
Das VU hat nicht darauf hingewiesen und die Schreiben vom VU an den VN
sind nicht über meinen Tisch gegangen.
Nach meiner Auffassung habe ich nichts unrechtes getan und kann auch
nichts dafür, dass der VN seinen Vertrag nicht liest, oder bin ich hier
gewaltig auf dem Holzweg.

MfG

[Name ausgeblendet]

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