Arbeitgeber-/ Beraterhaftung in der BAV

01.02.2011 10:41:41

Hallo Liste,

in diversen Magazinen od. Newslettern tauchen immer wieder Artikel über die
Haftung von

Arbeitgebern wegen mangelnder od. fehlender Informationen bzgl. der
Einrichtung einer bAV auf.

So ist z.B. in der Capital 10/2009 zu lesen:

„Macht der AG kein Angebot zur bAV od. informiert nicht hinreichend, kann
der AN seine Ansprüche einklagen,

ebenso entgangene Sozialversicherungs- u. Steuerersparnis sowie
Kapitalisierungszeiten“

In einem Newsletter eines Pools ist unter der Überschrift „Haftung bei
Nichtaufklärung“ zu lesen:

„Laut Bundesarbeitsgericht ist davon auszugehen, dass ein AN bei
angemessener Information und Bereitstellung

des Entgeltumwandlungssytems von der Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht
hätte („Vermutung aufklärungs-

richtigen Verhaltens“) Dann folgt der, besonders für Versicherungsmakler,
interessante Satz:

„Raten Sie mal, an wen sich der Arbeitgeber hält, wenn er Schadenersatz im
Zusammenhang mit der bAV zu zahlen hat“

Ich habe z.Zt. das Problem, das der GF einer Firma die mit mir einen
kompletten Maklervertrag hat, absolut nichts von

der bAV, oder einer Information der AN, wissen will.

Ich hoffe, das hat ein/e Kollege/Kollegin [Name ausgeblendet]Problem
gelöst hat und ggf. irgendein Urteil dazu in der

Schublade findet und hier in der Liste mitteilen kann.

Vielen Dank u. viele Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...