Arbeitnehmeränlicher Selbständiger

23.08.2004 19:37:26

Eine Frage an die Makler unter Ihnen, die einen eigenen Aussendienst haben.

Wie haben Sie es geregelt, daß Ihre Ausschliesslichkeitsvertreter (des
Maklers) die Selbständig sind, nicht als arbeitnehmeränlicher Selbständiger
in die GRV einzahlen muß?

Möglichkeiten die mir bis jetzt eingefallen sind:
- geänderter Maklervertrag, daß der Kunde mit dem Aussendienstmitarbeiter
einen MV als Kooperationspartner mit dem Makler hat (Nachteil ist die
Unsicherheit, daß der Kunde bei Kündigung des Aussendienstlers automatisch
weg ist.)
- direkte Courtagevereinbarungen mit den Gesellschaften

Es wäre schön, wenn ich einige Informationen über die in der Praxis
verwendeten Gebräuche von anderen Maklern, Organisationen erfahren könnte.
Es darf auch durchaus direkt sein, wenn Sie nicht über die Liste antworten
möchten.

Von der BfA sind leider keine genauen Aussagen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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