Aw: gebäudervers für eine moschee

07.02.2018 23:44:56

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

eine Moschee zu versicherern gegen feste Prämie und zugesagte
Versicherungsleistung geht schon mal gar nicht, denn das ist nicht
Scharia-konform, weil solche Art von Versicherungen danach Spiel und Wette
sind, und das ist streng verboten. Zu viel Investition des Versicherers in
Zinspapiere, Alkohol- und Waffengeschäfte führt auch zu Problemen.

Der Imam kann doch schlecht Wasser predigen und Wein trinken.

Wie ist man denn dort eingestellt? Bestimmen Salafisten?

In einer gemeinsamen Unterstützungskasse ohne festen Rechtsanspruch ginge es
aber. Die können Sie auch selbst gründen, und ganz ohne Vermittlerzulassung,
IDD, InfoVO, VAG und BaFin frei vertreiben.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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08.02.2018 07:45:34

Was ist das den für ein Schrammscher Schwachfug?

Sorry,
aber im Islam sind Versicherungen nicht per se verboten - sonst hätte
niemand von uns einen moslemischen Kunden.

Verboten bzw. "nicht empfohlen" sind solche die stark wettorientiert sind
bzw. eben in die gelisteten Geschäfte investieren.

Was übrigens für "strenge" Christen genauso ist!

Und für moralische Menschen sowieso ...

Und wollen Sie Bild-Zeitungs-orientiert behaupten das Versicherungen Wetten
sind?

Jeder von uns lernt in seiner Ausbildung den Unterschied ...

Mfg

[Name ausgeblendet]

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08.02.2018 12:58:11

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

genau das will ich sagen: konventionelle Versicherungen sind Wetten oder
allgemeiner Glücksspiel, und zwar sogar nach unserem BGB. Und sie sind im
Islam verboten.

Dass Sie Moslems versichern, liegt daran, dass diese eben keine strengen
sind, so wie diejenigen, die auf der Straße von den Salafisten angesprochen
wurden, weil sie eine Bierflasche in der Hand hielten.

Auf einem Vortrag eine Zertifizierungsbeauftragten der deutschen Muslime für
islamkonforme Finanzprodukte in der Moschee der Bosnier in Köln, zu dem ich
eingeladen war, machten die meisten auch große Augen, als sie erfuhren, was
sie alles falsch machen.

Konventionelle Versicherungen widersprechen den islamischen Regeln des
allgemeinen Zinsverbots (arabisch Ribaa) wegen des verzinslichen
Sicherungsvermögens, des Verbots der Spekulation (arabisch Gharar) wegen
der Spekulation über den Eintritt des Versicherugsfalls und des Verbots von
Wette und Glücksspiels (arabisch Maysir, Quimar) wegen der Wette mit dem
Versicherer über den Schadeneintritt. Wette auch, weil für eine feste Prämie
als Wetteinsatz für zufällige Ereignisse eine bestimmte Leistungszusage
erteilt wird. Daneben und nicht abschließend ist auch noch die Kalkulation
mit Sterbetafeln ein Problem, weil nur Gott den Todeszeitpunkt kennt.

Scharia-konformes Handeln bedeutet, auch Versicherungen strikt nach den
islamischen Glaubensregeln zu gestalten. Dafür legen der Koran und die Sunna
die religiösen und rechtlichen Rahmenbedingungen fest und bilden dafür das
soziale und ethische Fundament - wie für das gesamte islamische Finanzwesen.

Die Konformität mit dem islamischen Recht wird durch islamische
Rechtsgutachten (arabisch fatwa) einer dazu qualifizierten islamischen
Gelehrtenschule von Rechtsgelehrten (arabisch: Ulamaa) sichergestellt.

Takaful-Versicherungen (deutsch "gegenseitige Garantie", "Gegenseitigkeit",
aus arabisch ta'awan, "Hilfe" und kafala, "Garantie") vermeiden durch
Gegenseitigkeit diese Verstöße, indem sie anstelle der Versicherungsprämie
eine zweckgebundene Spende (arabisch tabarru) des Versicherungsnehmers in
ein Kollektivvermögen vorschreibt, aus dem im Versicherungsfall der Schaden
beglichen wird. Reicht das Kollektivvermögen für die Schadensregulierung
nicht aus, ist der Versicherer zur Zahlung nicht rückzahlbarer Kredite
(arabisch quard) verpflichtet, letztlich ein Verlustvortrag.

Ich kenne in Deutschland einige Krankenunterstützungskassen, auch von
Beamten und Pfarrern mit teils tausenden Mitgliedern, die seit vielen
Jahrzehnten im Grundsatz genau so arbeiten.

Wenn ich Ihnen (und sonst vielleicht nur 5 anderen) fest zusage, 1.000 EUR
zu zahlen, falls ihr Smartphone zerstört oder gestohlen wird, für eine
Prämie von 50 EUR, so ist das eine Wette. Eine Versicherung ist es schon
deshalb nicht, weil mangels ausreichenden Kollektivs kein
Versicherungsgeschäft vorliegt. Schön für mich daran ist, dass ich Ihnen
später nichts zahlen muß, aber meine 50 EUR behalten darf, denn auch der
deutsche Gesetzgeber setzt in § 762 BGB Spiel und Wette außerhalb des
Rechtsschutzes, indem er bestimmt, dass Verbindlichkeiten daraus nicht
einklagbar sind. Dies galt bis vor einigen Jahren auch für bestimmte
Finanztermingeschäfte.

Zahlreiche Geschäfte hat der Gesetzgeber - schon vor dem BGB - im Laufe der
Zeit aus dem Begriff von Spiel und Wette herausgenommen, so auch
Versicherungen, wenn sie die geschäftsmäßigen Voraussetzungen dafür
erfüllen. So wie bei der sukzessiven Aufhebung des Zinsverbots im
Christentum sogar in der katholischen Kirche 1830 ist der Islam aber einen
anderen strengeren Weg gegangen, wenn auch in manchen Ländern erst durch
eine Rückbesinnung auf die islamischen Fundamente wieder durch Reformen
umgesetzt.

Noch 1745 wandte sich Papst Benedikt XIV in einer an die hohe Geistlichkeit
Italiens adressierten Enzyklika entschieden gegen den Zins: "Die Sünde, die
usura [Name ausgeblendet]t und im Darlehensvertrag ihren eigentlichen Sitz und Ursprung
hat, beruht darin, dass jemand aus dem Darlehen selbst für sich mehr
zurückverlangt, als der andere von ihm empfangen hat [.] Jeder Gewinn, der
die geliehene Summe übersteigt, ist deshalb unerlaubt und wucherisch."

Sie können natürlich die noch-Unwissenheit vieler den Grundsätzen ihrer
Religion entfremdeter einfacher Muslime in Deutschland für sich nutzen, um
diese zu unislamischen Versicherungen zu verleiten. Nur sollte Ihnen auch
klar sein, was etwa die Folge sein kann, wenn den Betroffenen irgendwann die
Erkenntnis kommt, dass dies nicht scharia-konform war. Vielleicht sollten
Sie den Punkt also wenigstens ins Beratungsprotokoll aufnehmen, so wie heute
viele Versicherer vermerken, wenn ihre Investments ethisch nicht geprüft
sind.

Falls das Bildzeitungsniveau ist, bitte ich um Rückmeldung, dann würde ich
die Bildzeitung nämlich künftig auch abonnieren.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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08.02.2018 16:18:22

Es gibt also für Sie "den Islam"?

Und der ist "Scharia konform"?

Und der hat "die und die konkrete Regel"?

Gibt es für Sie auch "die Christen"?

Oder nicht etwas, min. katholisch, evangelisch orthodox,
im Detail aber eher knapp 300 verschieden Ausrichtungen?

Und eben Neben Sunniten, Schiiten, Alewiten auch hunderte
Untergruppierungen.

Mir geht es aber nicht ums theologische, da können Sie meinen was Sie wollen
- nicht umsonst haben sich bereits Millionen Menschen wegen so einem Unsinn
umgebracht ...

Versicherungen sind keine Wetten!

Wetten sind eine freiwillige Risikoaufnahme (Wetteinsatz) um Profit zu
machen (Gewinn)
Versicherung sind Risikoabwälzungen im nicht kalkulierbaren Bereich
(Verlustbegrenzung) gegen kalkuliertes Risiko = Prämienzahlung.

Bei einer Wette riskiere ich also Geld und hoffe auf Gewinne, ich gehe also
ein unnötiges Risiko für einen außerplanmäßigen Gewinn ein,
bei der Versicherung gehe ich ein planmäßiges Risiko in Form der Prämie ein
um mich gegen außerplanmäßige Verluste ab zu sichern.

Deswegen handle ich in dem einem Fall spekulativ und in dem anderem Fall
unternehmerisch.

Deswegen kann jeder der seine Rohstoffe gegen Verlust absichert dies
steuerlich geltend machen, wer aber auf Gewinn spekuliert muss dies
versteuern.

Etc. pp.

Wenn Sie gesagt hätten: Versicherungen sind wie Wetten statistische
Kalkulationen in denen zu mindest der Anbieter hierin einen statistischen
Vorteil erwirtschaftet - geschenkt.
Wenn Sie gesagt hätten: Versicherungen und Wetten haben viel gemeinsam,
Laien sehen es sogar als gleich an - geschenkt.

Aber Versicherung und Wetten gleich zu setzen, als vermeintlicher Experte
des Bereiches, zeugt von totalem Unverständnis der ganzen Branche gegenüber.

"Der Unterschied zwischen dem beinahe richtigen Wort und dem richtigen Wort
ist so groß wie der zwischen dem Glühwürmchen und dem Blitz"

:-(

Mfg

[Name ausgeblendet]

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09.02.2018 08:05:23

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

wir waren ja gerade ganz vom Thema abgekommen ....

Ähnlich wie Herr [Name ausgeblendet]ich auch die Carl Rieck GmbH , vielleicht aber
auch die Rhion , Domcura
oder Medien Versicherung als die speziellen Gesellschaften an , die es
anzusprechen gilt !

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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09.02.2018 08:46:43

Das zeichnet Hübener Vers. - aber wie immer - kommt es auf die VS, Bausubstanz und Vorschäden.....

Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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