BGH-Urteil zu Umorganisation bei Selbständigen & InterRisk Top Line

23.03.2004 20:42:06

hallo Liste,

ich suche folgendes Urteil:
BGH, Urteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - OLG Kaiserslautern, LG Kaiserslautern

über Google und Lex hab ich es nicht gefunden. Vielleicht hat jemand einen Link für mich?

Es geht um die Umorganisation bei Selbständigen. Welche VU haben hier eindeutige Bedingungen? Aufgefallen sind mir unterschiedliche Formulierungen bei der InterRisk top Line-Bedingungen. In dem Antragsformular La 12.01.1 steht unter "Auszug aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen" :

"Für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist es unerheblich, ob die versicherte Person ihren Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit nach einer Umorganisation der Betriebsstätte oder nach Umgestaltung ihres bisherigen Arbeitsplatzes ausüben könnte. Werden derartige Maßnahmen durchgeführt, beteiligen wir uns an den anfallenden Kosten gemäß Abschnitt III § 4 der Allgemeinen Bedingungen zur Berufsunfähigkeits-Versicherung."

Nun habe ich die AVB vorliegen (B92) 12.03.2 und da steht:

"Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in zumutbarer Weise weiterhin als Selbständiger nach einer Umorganisation innerhalb ihres Betriebes tätig sein könnte. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn der versicherten Person die Stellung als Betriebsinhaber erhalten bleibt, mindestens 80% des Einkommens wie in gesunden Tagen erzieht werden kann und die Kosten der Umorganisation von uns getragen wird."

Bei F&B wird die " SBU TopLine B92/07.03" bewertet (FFF)

Welches sind jetzt die aktuell gültigen Bedingungen ?

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...