BGH: Wirksame Kündigung nach § 178h II S. 1 VVG?

03.12.2004 07:14:17

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht interessant für Sie. Leitsatz:

"§ 178h II S. 1 VVG setzt für wirksame Kündigung nicht voraus, dass
Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt seiner gesetzlichen
Versicherungspflicht nachweist"

http://www.recht-in.de/urteile/master.php?wahl=101&u_id=116461

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Grüße

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