BHV Schaden - Sachmängel

27.03.2008 08:51:37

Werte Kollegen,

ein Kunde von mir hatte den Auftrag verschiedene Rohrleitungen in der Erde zu verlegen.
Nachdem alles erledigt war wurde eine Druckprüfung durchgeführt und festgestellt,
dass das die verwendeten Fittings nur einem Druck von 1 Bar standhalten.
Aushalten müssen diese Fittings aber 4 bar. Mein Kunde hatte hier die falschen Fittings eingebaut.

Nach meinem dafürhalten ist dies ein Sachmangel infolge fehlen zugesicherter Eigenschaften
(Die Leitung sollte 4 bar aushalten, schafft aber nur 1 bar.)
Oder sehe ich das falsch und der Schadensfall ist als Erfüllungsschaden nicht versichert.

btw. es geht dabei nicht um die Kosten für die richtigen Fittings und
den Ausbau derselben, sondern um die Nebenkosten, da die Strasse
wieder aufgerissen werden muss (und wieder zu gemacht werden muss).

Die Klausel liest sich wie folgt:

Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge fehlens von vereinbarten Eigenschaften.

Eingeschlossen sind auf Sachmängel beruhende Schadenersatzenansprüche
Dritter im gesetzlichen Umfang wegen Personen- Sach und daraus enstandenen
weiteren Schäden, wenn der VN aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer
über bestimmte Eigenschaften seiner Erzeugnisse, arbeiten und
Leistungen dafür verschuldensunabhängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhanden sind.

Über Ihre Einschätzung - gerne auch mit Quellen und/oder Literaturangaben
(dann kann ich mich noch etwas mehr einlesen) wäre ich dankbar.
Werden weitere Informationen benötigt, liefere ich die gerne nach.

--
Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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