BMF zu steuerbegünstigten LV - Altverträge

29.11.2004 17:18:36

Hallo Listenteilnehmer,

das BMF hat sich mit Schreiben vom 25.11.04 zur Steuerbegünstigung der
Altverträge in LV geäußert:

Es gibt keine Übergangsfrist: maßgeblich ist einzig das Datum der
Ausstellung des VS oder der Annahmeerklärung bnis zum 31.12.04 (keine 3
monatige Übergangsfrist bis 31. März 2005).

Vorratsverträge (bis 31.12.04 abgeschlossen und vordatiert) sind
rechtsmißbräuchlich und steuerlich unbeachtlich.

Bei Dynamik sind z. B. bis zu maximal jährlich 20 % zulässig - oder eine
andere Regelung, die nicht zu mehr führt. Das würde bedeuten: wird die
Versicherung in Höhe von 25 EUR auf das Neugeborene abgeschlossen, dann
dürfte die Prämie bis Alter 20 konstant bleiben und dann auf 958 EUR
steigen, dann weiter jedes Jahr um 20 %. 20 % jährliche Steigerung für 20
Jahre ergibt nämlich das 38,33-fache.

Daneben ist auch z. B. steuerunschädlich, wenn der Beitrag zunächst
mindestens 40 EUR mtl. beträgt und bis zum 5. Jahr auf maximal 400 EUR mtl.
ansteigt.

Hier der Link zum BMF-Schreiben

http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage27869/BMF-Schreiben_vom_25__Nove
mber_2004_-_IV_C_1_-_S_2252_-_405-04_-.pdf

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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