BMW-Urteil

10.03.2011 15:22:52

Hallo Kollegen

Ich bin mir nicht sicher, ob wir dieses Thema besprochen hatten.
Es geht um die KFZ-Haftplichtschäden.
Ist es richtig, wenn der Kunde sich für die Auszahlung nach Kostenvoranschlag, oder Gutachten entscheidet, dass Referenz-bzw. Mittelwerte bei den Ersatzteilen angesetzt werden, um die Erstattung zu senken?
Das Netto gezahlt wird ist klar.
Um es nicht unnötig auszuweiten, darf ich gern angerufen werden, oder ich rufe an.

MfG

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...