BRE und AG

08.09.2003 18:54:34

Hallo Liste,

es gilt zu beachten, dass die Conti mit dem Tarif GS1plus, den sie vor kurzem auch anfragten, Herr [Name ausgeblendet], z. B. absolut keine Beitragsrückerstattung gewährt. Vielmehr handelt es sich hier um eine vertraglich zugesicherte Leistung zugunsten des VN, dass er bei Leistungsfreiheit eine PAUSCHALLEISTUNG erhält.
Ich kenne dieses Prinzip sonst nur noch bei der Hanse Merkur, die eine solche Leistung monatlich verrechnet.

Und wenn die Conti als einer der großen Versicherer mit einer großen Genauigkeit so etwas auf den Markt gebracht hat, werden da vorher auch Juristen drüber gebrütet haben.

Letztenendes hat dies nun nicht unmittelbar dazu beigetragen, die Antwort auf die vorherige Frage zu geben, dennoch ist die Differenzierung wichtig und m. E. notwendig gewesen.

MfG

[Name ausgeblendet]

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