BU: Aachener & Mü und Dialog zahlen nicht !!!!!!!!!

29.01.2008 12:28:32

Guten Tag werte Kollegen,

aus früheren Tage ist ja noch allseits bekannt, daß die Dialog in BU
Leistungsfällen nicht vom Rücktrittsrecht bei unvollständig beantworteten
Gesundheitsfragen Gebrauch macht, sobdern gleich wegen Irrtums (BGB) den Vertrag
anficht.
Dies macht jetzt nach meiner Beobachtung wohl auch dei Aachener und
Münchner. Statt Rücktritt Irrtumsanfechtung teilweise mit infamen Methoden einer
dubiosen Regulierungsmaffia...ä ich meinte Regulierungsfirma :-)) die von der AM
regfelmäßig beauftragt wird.

Wie sind Ihre Erfahrungen?????????? (Fallbeispiele, Prozesse auch gerne
direkt an mich).

Besten Dank,

Ihr

[Name ausgeblendet]

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