BU-Rente und Krankentagegeld

28.05.2004 12:39:45

Liebe KollegInnen,

keine Frage, sondern ein hochinteressantes Urteil aus der Lokalpresse:

Sachverhalt: Ein Koch hatte bei einem Unfall in den 80er Jahren den Geruchssinn
verloren und bezieht seither eine BU-Rente. Er wurde dann Gastwirt und schloß
eine Krankentagegeldversicherung ab, die insgesamt auch etwa 20.000 Euro an
Leistungen erbrachte.

Als die KV von der weiterlaufenden BU-Rente erfuhr, klagte sie auf Rückzahlung
des Krankentagegeldes. Dies schmetterte der 14. Zivilsenat des OLG München,
Zivilsenate Augsburg, mit folgender Begründung ab:

Die Zivilrichter stellten nach eingehender Prüfung fest, daß dieser Fall
juristisches Neuland betrete. Zwar sei es richtig, daß sich BU-Rente und
Krankentagegeld prinzipiell gegenseitig ausschließe. Dies gelte jedoch nur dann,
wenn beides für ein und denselben Beruf bezahlt werden soll. Der Wirt erhalte jedoch die
BU-Rente als Koch, die Krankentagegeldversicherung habe er aber für den noch immer
ausgeübten Beruft als Wirt abgeschlossen. In diesem sei er wegen des verlorenen
Geruchssinns keineswegs berufsunfähig.

Die Revision gegen das Urteil wurde n i c h t zugelassen! Ich bin auf die Aus-
wirkungen dieses Urteils gespannt.

Quelle: Südwestpresse Ulm vom 28.05.2004.

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...