BU: Verweisung ab wann?

15.10.2005 20:37:01

Liebe Kollegen/Innen,

ich habe einige Fragen eines BU-Leistunsemfängers zu klären und hoffe
auf Ihre Unterstützung.

Ab wann hat ein BU-Versicherer das Recht, auf den neue erlernten
Beruf zu verweisen:
-Bei (erfolgreichem) Schulabschluss des neuen Berufs (Prüfung) oder
-Bei Beginn der neuen Tätigkeit (vorausgesetzt soziale Stellung /
Einkommen usw. sind gegeben)
-oder vielleicht schon früher?

Das Arbeitsmarktrisiko trägt ja der Versicherte.

Welche Einkommenshöhe ist dann maßgebend, wenn z.B. in den Bedingungen
die 70%-Grenze genannt ist:
-die tatsächliche
-die übliche? des Berufsbildes
-und was wäre, wenn sich der Kunde selbständig macht?

Besten Dank

[Name ausgeblendet]

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