BU auch bei "unordentlichem Beruf" II

09.06.2004 13:27:45

Neben dem "unordentlichen Beruf" ist mir im Urteil noch der folgende Passus
aufgefallen, der mir als nicht minder brisant erscheint:
"Der vereinbarte Versicherungsschutz sichert zum einen das Risiko der
Berufsunfähigkeit
unabhängig davon ab, wie hoch das vom Versicherungsnehmer in gesunden Tagen
erzielte Einkommen gewesen ist. Da sich die Höhe der vereinbarten
Berufsunfähigkeitsrente nicht am Einkommen des Versicherungsnehmers,
sondern allein nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
orientiert, steht es der Leistungspflicht nicht entgegen, wenn die zu
zahlende Berufsunfähigkeitsrente über dem durch die berufliche Tätigkeit
erzielten Einkommen liegt."

Grüße

[Name ausgeblendet]

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