BU auch bei "unordentlichem Beruf"

09.06.2004 13:04:46

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wieder einmal hat ein Versicherer versucht, die Zahlung einer BU-Rente zu
vermeiden (und ist damit vor einem OLG gescheitert):

"Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat auch,
wer keinen "ordentlichen Beruf" ausübt. Das geht aus einem in "OLG-Report"
veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG)
Saarbrücken hervor.

Maßgebend ist nach dem Richterspruch allein, dass es sich nicht um eine
verbotene Tätigkeit handelt und sie der Einkommenserzielung dient. Die
Tätigkeit dürfe auch nur hin und wieder oder gar nur stundenweise ausgeübt
werden.

Das Gericht hob mit seinem grundlegenden Urteil (Az.: 5 U 437/03- 45) eine
Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken auf und verwies die Sache an die
Vorinstanz zurück. Dem Gericht lag die Klage der Leiterin eines
Ausbildungsinstitutes für traditionelle chinesische Medizin vor. Die
Klägerin behauptete nach einem Verkehrsunfall, sie sei nicht mehr
arbeitsfähig. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zweifelte jedoch, ob die
Klägerin überhaupt einen Beruf ausübe. Sie weigerte sich daher zu zahlen.
Anders als noch das Landgericht schloss sich das OLG dieser Auffassung
nicht an. Die Klägerin halte regelmäßig Seminare ab und erziele ein - wenn
auch geringes - Einkommen."
Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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