Bankverbindung muß auf Zulassungsvollmacht

30.08.2005 12:26:29

Hallo Kollegen

bin von einer Kundin darüber informiert worden, dass die bisherigen
Vollmachten
für die Zulassung eines Fahrzeugs nicht mehr ausreichen!!!!

Seit 01.08. muß die Bankverbindung des VN vermerkt sein. Aus diesem
Grunde
"durfte" Ihr Vertrauter ein zweites Mal zur Zulassungsstelle.

Weiß jemand etwas genaueres darüber?

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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