Barmer ändert Pflichtmitgliedschaft in der GKV in freiwillige Mitgliedschaft wegen nebenberuflicher Selbständigkeit

06.01.2012 08:27:38

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine Kundin hat eine ¾ Stelle als Altenpflegerin und besitzt eine Familien-GmbH und eine Einzelunternehmung. Ca. 2 Stunden pro Woche kümmert sich die Kundin um die Einzelunternehmung (verwaltende Bürotätigkeiten). Weitere Tätigkeiten fallen in der Einzelunternehmung nicht an. Die Einzelunternehmung hat keine Angestellten. Die überwiegenden Arbeiten fallen in der Familien-GmbH an. Dort ist ihr Ehemann angestellter Geschäftsführer. Die Kundin kümmert sich im Tagesgeschäft nicht um die Familien-GmbH. Der Ehemann hat mehrfach seinen Status prüfen lassen und ist nicht SV-pflichtig, sondern ist als Selbständiger privat krankenversichert.
In der Familien-GmbH gibt es mehrere Angestellte.

Über die letzten Jahre wurde regelmäßig der Status der Familienversicherung der Tochter der Kundin von der GKV (Barmer) geprüft. Die GKV hat die Kundin als Pflichtversicherte (und ihre Tochter als beitragsfrei Familienversicherte) eingestuft. Aufgrund eines hohen Gewinnes 2010 in der Einzelunternehmung (über 100.000 EUR) stuft die GKV die Kundin ab 2012 als freiwillig Krankenversicherte ein und fordert ab diesem Zeitpunkt die Höchstbeiträge zur GKV.

Ist dies rechtens bzw. gibt es Möglichkeiten, den Status als Pflichtversicherte (ohne Verbeitragung der Gewinne aus den beiden Unternehmungen) beizubehalten? Ist Ihnen ein kompetenter Ansprechpartner zu diesem Thema bekannt? Evtl. sieht eine andere GKV den Vorgang anders?

Für Ihre Mithilfe schon jetzt vielen Dank.

Mit kollegialen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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