Befreiung GKV-Pflicht bei Arbeitslosigkeit

27.03.2004 05:31:06

Hallo, werte Kollegen,
ein Mandant von mir ist seit dem 1.8.2000 als Angestellter pkv-versichert.
Vorher (1.11.98 - 1.8.2000) bekam er Übergangsgebührnisse (Bundeswehr) und
hatte einen Beihilfeanspruch von 70%. Jetzt wird er ab dem 1.4.2004
arbeitslos sein.
§ 8 Abs. 1a SBG V sagt hierzu:
"Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer
versicherungspflichtig wird durch den Bezug von Arbeitslosengeld ... und in
den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich
krankenversichert war, wenn er bei einem KV-Unternehmen versichert ist und
Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen
dieses Buches entsprechen."

Frage 1: Kann er sich von der Vers.pflicht befreien lassen oder zählt die
Zeit der Beihilfe als "GKV-ähnlich"?

Frage 2: Wie hoch ist der Zuschuss des Arbeitsamtes zur PKV? Wird hier der
allgemeine Beitragssatz der freiwilligen Mitglieder der AOK zugrunde gelegt?

Danke im Voraus

[Name ausgeblendet]

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