Beiträge zur GKV

17.08.2005 08:39:10

Guten Morgen Kollegen,

habe die Beiträge über GKV pflichtige einkommen verfolgt.

Habe ich das richtig verstanden:

1. SGB V ƒ226(1) Arbeitnehmer zahlt nur Beiträge aus Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bis zur BBG.

2. Etwaige Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bleiben unberücksichtigt.

Jetzt aber noch eine Frage:

Bleiben die einkünfte aus selbständiger Tätigkeit immer unberücksichtigt oder ist dies abhängig vom Einkommen aus Nichtselbständigertätigkeit oder dem Verhältnis der beiden Einkommensarten zueinander oder gar abhängig von der BBG oder, oder oder????????

Morgendliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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