Beitragsanpassung Diensthaftpflicht Nürnberger

07.08.2006 11:58:42

Hallo,

wir haben ein Schreiben der Nürnberger vorliegen, in dem steht:

"Die Versicherungsbedingungen zu Ihrem Vertrag sehen eine Kündigungsmöglichkeit vor, wenn der Beitrag für das neue Versicherungsjahr aufgrund der angleichung nach § 8 III AHB (1981) mehr als das Doppelte des Vorjahresbeitrags beträgt"

Die Kündigung wurde abgelehnt, da nur um 5 % angepasst wurde.

So etwas sehe ich das erste Mal - und ich bin auch schon etliche Jahre dabei. Weiss jemand ob die Nürnberger hier Recht hat und diese Bedingung wirklich gültig ist?

Danke für die Antworten.

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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