Beitragserhöhungen PKV

10.11.2016 10:53:20

Guten Tag werte Kollegen,

sind denn schon Einzelheiten zu den zu erwartenden PKV Beitragserhöhungen bekannt?

Welche Gegenmittel wenden Sie an?

Gibt es die europä[Name ausgeblendet] PKV noch?

Besten Dank für jeden Tipp,

Ihr

[Name ausgeblendet]

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10.11.2016 11:22:42

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

vor ein paar Tagen habe ich eine Mandantin, die etwas von der europäischen Versicherung auf geschnappt hatte folgendes geschrieben:

Guten Abend Frau [Name ausgeblendet],

ich habe .... ein wenig recherchiert und auf der Seite der Europäischen Versicherung folgendes gefunden:
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Sie haben keine Krankenversicherung?
Bereits im Jahr 2013 lag die Zahl der Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland bei über 100.000 Bürger, die ganz durch unser soziales Netz gefallen sind - ohne Krankenversicherung und ohne jeden Schutz vor den hohen Kosten einer notwendigen Behandlung im Krankheitsfall.

Wer keine Krankenversicherung hat, hat sich diese Situation nur selten selbst ausgesucht. In der Regel sind es die hohen Beiträge, die zum Ausstieg zwangen. Aber auch Kündigungen wegen falscher Angaben beim Abschluss werden vielen Menschen zum Verhängnis. Ist die persönliche finanzielle Krise einmal überwunden und der Wunsch nach einem Wiedereinstieg in die Kasse da, steht der Versicherungswillige vor ungeahnten Hürden: Deutsche Kassen bieten häufig nur den teuren Basistarif und verlangen dabei einen lückenlosen Versicherungsschutz. Das bedeutet, Beitragslücken müssen bei der Aufnahme rückwirkend geschlossen werden. Eine 5-stellige Strafzahlung und einen monatlichen Beitrag jenseits der 600-Euro-Marke können sich leider nur die Wenigsten leisten.

Mit der FinanzSchneiderei an Ihrer Seite verhandeln Sie professionell mit den Gesellschaften, denn als Versicherungsmakler vertreten wir nur Ihre Interessen und helfen Ihnen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten - wenn gewünscht - zurück in das deutsche Krankenversicherungssystem!

Ist Ihnen die Aufnahme bei einer deutschen Kasse aktuell aus persönlichen Gründen nicht möglich, finden Sie interessante und alternative Absicherung auch in EU-Nachbarländern:

Die Europä[Name ausgeblendet] Krankenversicherung bietet günstige Beiträge und umfangreiche Leistungen. International tätige, renommierte Gesellschaften kennen keine Strafbeiträge oder Ablehnungen bei Vorkrankung bzw. negativer Bonität bei Schufa & Co.!

Zwar können Deutsche mit einer europäischen Krankenversicherung nicht die Voraussetzungen der geltenden Versicherungspflicht entsprechen, aber Sie müssen bei der Behandlung Ihrer Krankheiten nicht länger auf beste Leistungen als Privatpatient verzichten!

Wenn aber die Voraussetzungen für die geltenden Versicherungspflicht nicht durch die europä[Name ausgeblendet] Versicherung erfolgen können, dann wird die Gothaer auch keine Kündigung akzeptieren, wenn jeder Versicherer in Deutschland, bei dem sie eine neue Versicherung abschließen, muss sie fragen, wo sie vorher versichert waren, dass sich auch oben im Text und jeder Versicherer, den sie verlassen möchten, muss sich vergewissern, dass sie bei einer anderen Versicherung untergekommen sind. Die europä[Name ausgeblendet] Versicherung schreibt außerdem ...

Wer nicht krankenversichert ist, sollte sich von der FinanzSchneiderei beraten lassen.
Die europä[Name ausgeblendet] Versicherung wendet sich also an Menschen, die nicht krankenversichert sind, die durchs Raster gefallen sind. Und zu denen gehören Sie nicht.

Rufen sie doch einmal an, schildern Sie Ihre Situation, und Fragen Sie, ob Sie sich bei den versichern können.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.europaeischekv.de/?gclid=CLSlz-mPjdACFUEcGwodHpMDbw.
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XXXX: Jetzt wieder ich:

Die Europä[Name ausgeblendet] Versicherung ist also keine Versicherung die den Charakter der substitutiven Krankenversicherung hat.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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10.11.2016 12:04:27

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

der letzte mir bekannte Stand zur europäischen KV ist, dass diese keine
Wechsler von der PKV mehr annimmt, weil die PKV sie nicht anerkennt und
daher die Kündigungen nicht anerkennt. Auf dem Weg des Umzugs ins Ausland
(und späteren Rückzug) aber geht dies noch - man gilt dann aber für die PKV
(und wohl auch GKV) später als unversichert.

Wenn man aber eh über das Ausland geht, gibt es auch für Ältere Wege in die
GKV zurück.

Es gibt auch ein paar Krankenunterstützungskassen, die eine ausreichende
Versicherungs-Rückdeckung haben.

Aber ist es sinnvoll, die PKV aufzugeben?

Tarifwechsel nach § 204 VVG können erheblich Beitrag sparen. Dazu würde ich
zunächst auf die neuen Leitlinien des PKV-Verbandes zurückgreifen und meine
eigene PKV um Beratung dazu bitten.

Spezialisierte Tarifwechselmakler sind teuer, aber es gibt Urteile, dass
ihre Tätigkeit eine unerlaubte Rechtsdienstleistung ist. Daher muss man sie
nicht bezahlen, nachdem man sie in Anspruch genommen hat, denn der Vertrag
mit ihnen ist wegen Verstoß gegen ein Verbotsgesetz nach diesen Urteilen
nichtig. Dennoch haften sie für die Beratung.

Manche meine gesunden Kunden zahlen ihre Beiträge nicht, und werden dann in
den Notlagentarif umgestellt, für etwa 100 EUR mtl. Dort bleibt man, solange
man wenigstens noch etwas an aufgelaufenem rückständigen Beitrag schuldet,
und bekommt die gleichen Akutleistungen auch dann, wenn man die Beiträge
dort nicht bzw. nicht vollständig zahlt. Man gilt trotzdem als versichert.
Es gibt sogar eine Unterstützungskasse auf Stiftungsbasis, die
Zusatzleistungen zum Notlagentarif bietet, ferner in Streitfällen in
Vorleistung tritt und/oder damit erfahrene Anwälte oder Versicherungsberater
einschaltet. Formal - damit sie dies als Unterstützungskasse außerhalb des
VAG kann - darf sie allerdings darauf keinen Rechtsanspruch einräumen, sonst
wäre es Versicherungsgeschäft.

Mit den paar tausend jährlich gesparten Euros wegen Notlagentarif kann man
schon einiges selbst bezahlen und immer noch Geld sparen. Und durch
Nachzahlung der letzten 100 Euro noch ausstehenden Beiträge aus dem
Notlagentarif kommt man nächsten Monat wieder in seinen Luxustarif zurück
mit vollem Leistungsanspruch, solange man will, im Gegensatz zu einem
Tarifwechsel nach § 204 VVG. Nach meiner Kenntnis und Informationen von
Versicherungsvermittlern machen dies schon viele so. Sie bezahlen ihre
Prämien nur in der Zeit, wo sie ihre Versicherung auch brauchen, sonst
parken sie mit Akutleistungsansprüchen und sonst wie in einer jederzeit
wieder aktivierbaren Anwartschaftsversicherung im Notlagentarif.

Versicherungsmathematisch habe ich in einigen Fällen sogar ermittelt, dass
die Alterungsrückstellung in ihrem bisherigen Tarif durch Verzinsung und
Vererbung stärker steigt als für den Notlagentarif entnommen werden, und
sogar stärker, als wenn sie ihren bisherigen Tarif mit Leistungspflicht
weiter führen. Denn dann werden bei Älteren ja auch oft bereits
Alterungsrückstellungen verbraucht.

Dies zur Frage "Gegenmittel".

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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10.11.2016 12:23:27

Werter Herr [Name ausgeblendet] ,

ich denke das erklärt alles zur Europäischen Krankenversicherung und der
"Finanzschneiderei" :

https://www.assekuranz-info-portal.de/presse/versicherungen/2016/08/abmahnun
g-gegen-anbieter-der-europaischen-krankenversicherung-erfolgreich/

In Sachen BAP werden uns wohl demnach nur die typischen Vorgehensweisen
verbleiben : § 204 VVG (bei z.Bsp. überalterten Tarifen mit Option der AR
Übernahme ) oder ganz der "Arbeitsmethoden" unserer AO Kollegen Kunden mit
Top Gesundheit, Bonität oder dem Berufs Backround zum Wechsel aufzufordern
und somit auch gleichzeitig Ihren Vermittler, Makler ect. zu verlassen

..vielleicht aber doch mit dem erheblichen Unterschied den Kunden zum Vor
und Nachteil und ob er / sie es dann tatsächlich tun sollte, professioneller
zu beraten..

Ich bitte diese Antwort mit dem Augenzwinkern zu sehen, mit dem ich Sie
gerade geschrieben habe..

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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10.11.2016 12:50:44

Hallo zusammen,

nach meiner Kenntnis ist die Rückkehr in einen Normaltarife nur zum übernächsten Monatsersten möglich. Wenn man also plötzlich krank wird und seinen "Luxustarif zurückhaben möchte, dann dauert das also zwischen vier und acht Wochen." Das kann natürlich teuer werden.

Grüße

[Name ausgeblendet]

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10.11.2016 13:53:53

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

nach Zahlung der Rückstände kommt man zum ersten des übernächsten Monats in
den Normaltarif zurück. Solange muss man dann mit nur angeratenen ohne
ernsthafte Folgen aufschiebbaren Behandlungen, z.B. teurem Zahnersatz oder
einer Bandscheibenoperation oder der Behandlung durch den Chefarzt warten
und die Akutleistungen im Notlagentarif bis dahin beanspruchen. Es dürfen
aber keine Leistungen dort verwehrt werden, die akut notwendig sind. Also
ist das Risiko überschaubar - jedenfalls sehen dies viele Versicherten so.
Fast jeder Vermittler, mit dem ich sprach, kannte mehrere solche Fälle.
Wären sie wirklich hilfebedürftig, dann kämen sie doch nach dem Gesetz gar
nicht in den Notlagentarif.

Wem die Beitragslast zu viel wird, für den wird der Notlagentarif eine
ernsthafte Option. Auch die Alternativen - Tarifwechsel mit
Leistungsreduzierung, Basistarif, Standardtarif oder auch die Europä[Name ausgeblendet]
Krankenversicherung sind im Hinblick auf die dauerhaften Effekte auf die
Leistungen ggf. noch problematischer, weil es keinen einfachen und relativ
schnellen Weg zurück in volle Leistungspflicht ohne wesentliche finanzielle
Nachteile im Beitrag gibt.

Ich kannte Fälle, wo Kunden vor Jahr 2000 in eine Anwartschaftsversicherung
für die Dauer einer nachgewiesenen finanziellen Notlage umgestellt haben.
Später wurden sie krank und wollten wieder zurück. In der
Mathematik/Produktentwicklung habe ich dann dem Sachbearbeiter erklärt, dass
der Kunde dafür das Ende seiner finanziellen Notlage nachweisen muss - dass
er krank geworden ist, hat diese Notlage jedoch ja wohl eher noch
verschärft, also bleibt er in der Anwartschaftsversicherung. Wenn aber ein
Versicherer so etwas guten Gewissens angeboten hat, dann macht doch der
Notlagentarif hierfür erst recht Sinn.

Wer aber bessere Leistungen neben dem Notlagentarif sofort zu brauchen
meint, der kann eine Krankenunterstützungskasse zur Ergänzung hinzuwählen,
oder sogar eine europä[Name ausgeblendet] Krankenversicherung. Das ist nämlich erlaubt -
nur der Versuch der Kündigung der PKV funktioniert mit der europäischen
Karnkenversicherung nicht, mit einer rückgedeckten Kranken-UK schon eher.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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10.11.2016 17:09:49

Danke für die Ausführungen.

Hans Anton [Name ausgeblendet]

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Fairsicherungsbüro
Unabhängige Finanzberatung und Versicherungsvermittlung GmbH

[Name ausgeblendet]

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