Beitragsschuldengesetz: Schuldenerlass bis Ende des Jahres möglich

27.12.2013 14:49:47

Hallo,

liest man diverse Veröffentlichungen, erhält man den Eindruck, dass
zahlreiche Nichtversicherte diese Amnestie nicht nutze wollen.

Das wirkliche Leben scheint aber anders zu sein. Jedenfalls was den Bereich
PKV betrifft.

Am Beispiel eines Rückkehrwilligen (dieser wollte nicht als Endziel den
Notlagentarif anstreben) habe ich die unglaublichsten Sachen erlebt.

Versicherer H:

Der Antrag wurde abgelehnt, der im Antrag formulierte Vermerk, dass
alternativ zum gewünschten Tarif auch der Basistarif akzeptiert wird, wurde
nicht verarbeitet. Nach telefonischer Nachfrage beim Versicherer zum
Bearbeitungsstand wurde erklärt, dass der Antrag aus „medizinischen Gründen“
abgelehnt wurde. Für den Basistarif müsse ein erneuter Antrag gestellt
werden.

Allerdings hat der Antragsteller bis heute noch keine entsprechende
Benachrichtigung durch H. erhalten.

„interne“ Annahmerichtlinien:

Versicherer G:

„Antrag kann nur angenommen werden, wenn wegen fehlender Zähne ein HKP
vorgelegt wird, der aussagt, dass die Sanierung nicht mehr als 18 MB kostet.
Außerdem nehmen wir keine Anträge von Selbständigen aus der Baubranche an ,
wenn diese keine Mitarbeiter beschäftigen.“

Versicherer R:

„Der Antrag kann nur angenommen werden wenn der Antragsteller in den letzten
3 Jahren mindestens ein Einkommen von je 34.000 Euro nachweist. Außerdem
muss er in den letzten 8 Monaten eine Vorversicherung nachweisen“

Das letzte Argument wurde auf Einwand des Antragsstellers (diese Regelung
verstößt doch eindeutig gegen das „Beitragsschuldengesetz“ ) nochmals
bekräftigt mit dem Hinweis: „Ja das setzen wir durch.“

Meine Frage: Ist das ein Einzelfall oder werden die Rückkehrwilligen
grundsätzlich abgewimmelt, weil diese als „Notlagentarifrisiko“ gesehen
werden?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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