Bemessungsgrundlage für gesetzlichen KV-Beitrag

17.08.2006 10:03:47

Liebe Kollegen!

Eine Kundin von mir wird ab dem 01.09.2006 eine angestellte Tätigkeit
als Altenpflegerin annehmen. Sie leistet dort 30 Wochenstunden und
erhält hierfür ein Bruttoeinkommen von ca. 1.500 Euro.

Da Sie über Jahre selbstständig war und eine eigene kleine Firma
aufgebaut hat bezieht Sie aus dieser monatlich ca. 4.500 Euro an
"Lizenzgebühr" vom Firmennachfolger. Arbeiten muss Sie hierfür nicht
mehr, da Sie den Kundenkreis bereitgestellt hat.

Ist diese Frau [Name ausgeblendet]in der gesetzlichen
Krankenversicherung? Wonach bemisst sich der Beitrag zur
Krankenversicherung?

Und wenn sich jemand die Frage nach dem "WARUM" stellt ( die ich mir
auch gestellt habe )....Die Kundin ist gesundheitlich leicht
angeschlagen und es wurde Ihr geraten beruflich kürzer zu treten. Da Sie
aber ohne Arbeit nach eigenen angaben "nicht kann" hat Sie den
Altenpflegejob angenommen.
--
Mit herzlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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