Benzinklausel etc. oder nicht?

31.10.2006 17:57:16

Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Radio im KFZ ist evtl. defekt, die Sicherung brennt immer durch. Weil der
(angestellte) Fahrer aber nun gerne Musik hören möchte bringt er das Radio
durch überbrücken der Sicherung zum Laufen. Es kommt wie es kommen musste,
ein kompletter Kabelstrang geht in Rauch auf, wozu gibt es denn auch
Sicherungen :)

M.E. greifen hier wenigstens zwei Ausschlusstatbestände:

1. Berufliche Tätigkeit

2. sonstige, in Verwahrung genommen Gegenstände

Und

3. Die kleine Benzinklausel

Das Arbeitsrecht kann ausser Frage bleiben, der AG wusste nicht bescheid und
hätte dies auch nicht genehmigt (streng genommen verbotene Eigenmacht).

Es handelt sich hierbei um eine Beurteilung zur Deckung aus Gefälligkeit
(die Haftung ist wohl Klar). Ich gehe davon aus, dass die PHV aus wenigstens
einem der genannten (eher Alle) Ausschlüsse keine deckung gewährt, wie
beurteilen Sie dies?

Danke und Gruß

[Name ausgeblendet]

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