Benzinklausel etc. oder nicht?

18.12.2006 19:23:45

Hallo Kollegen,

Können Sie sich daran noch erinnern?

Der VR lehnt jetzt unter Berufung auf die Benzinklausel ab, Zitat:

Ein solcher Gebrauch findet nicht nur beim Fahren statt, sondern auch z.B.

- beim Ein- und Aussteigen
- beim Be- und Entladen
- beim Waschen und Reinigen
- bei Reparaturarbeiten

Diskutiert haben wir über die Sache ja schon.

Ich halte die Begründung für falsch, der Schaden ist ja nicht "durch"
sondern "an" dem Kraftfahrzeug entstanden oder sehe ich da was falsch?

Die Benzinklausel soll ja zwischen PHV und KH abgrenzen und Schäden durch
den Gebrauch eines KFZ der KH zuordnen. Schäden an dem KFZ fallen ja niemals
in die KH

Danke und Gruß

[Name ausgeblendet]

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