Beratung Umsatzsteuer

07.10.2003 09:23:57

Sehr geehrte ListenteilnehmerInnen,

heute habe ich eine Frage, die eigentlich nicht direkt hier in die Liste
passt. Ich bin mir aber sicher, hier die qualifiziertesten Antworten zu
bekommen. Daher bitte ich die Kolleginnen und Kollegen sowie die
Listenadmins hier um Nachsicht.

Stellen Sie sich vor, ein befreundeter Makler würde um Ihre Unterstützung in
einigen fachlichen Themen bitten. Dieser will Ihnen diese Beratungsleistung,
die sie diesem in Rechnung stellen, honorieren.

Ist dieser Vorfall immer Umsatzsteuerpflichtig? Oder würden Sie eine andere
Abrechnungsmethode bevorzugen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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