Beratungs- und Protokollpflicht bei eigenen Verträgen?

12.09.2007 20:24:46

Guten Tag werte Kollegen,

wenn ich als Versicherungsmakler für mich selbst einen Versicherungsvertrag
abschließe, muß ich dann
auch gemäß EU Vermittlerrichtlinie verfahren, d.h.

mich umfassend beraten,

ein Protokoll verfassen und zur Sicherheit es mir selbst unterzeichnen?

Wenn dann im Schadensfall mein (begnadeter) Anwalt feststellt, daß ich mich
selbst falsch/schlecht beraten habe, kann ich dann meinen
Vermögenschadenhaftpflichtversicherer in Anspruch nehmen?

Diese Frage stelle ich nicht nur weil ich Freitag nicht da bin :-))

Ihr

[Name ausgeblendet]

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