Beratungspflichen gegenüber VP bzw. von HVerwalter

04.08.2008 11:27:32

Liebe Kollegen,

ich bin hier mit verschiedenen Konkurrenz Bedingungen konfrontiert die ich
gerne mal diskutieren würde.

1.)

Das Gesetz regelt ja die Pflichten des Vermittler gegenüber dem VN

Wie sieht es mit der VP aus, die eben nicht VN ist?

Denke da vor allem an Gruppenverträge

Bsp. A.) Chef schließt UV für Betrieb ab, alle Angestellten werden VP, Chef
zahlt = sehe da kein großes Problem, da „geschenkt“, oder?

Bsp B.) Chef schließt Rahmenvertrag mit VR ab, er wird VN, alle anderen
können VP werden, zahlen selber. Beratungspflicht gegenüber VP?

Oder überhaupt in der Praxis:

c.) Vater will für volljährige Tochter BU abschließen

c.1.) und zahlt auch selber

c.2) Vater wird nur VN (warum auch immer) Tochter VP und Zahler

Wem schuldet der Vermittler die Beratung?

Wer „darf“ die Beratung quittieren?

2.)

Es ist ja erlaubt Versicherungen ohne Registrierung zu vermitteln, wenn es
ein sogenannten Nebengeschäft ist.

Soll vor allem für Autohäuser und Reisebüros gelten, sowie Elektronik
Zusatzversicherungen etc.

Nun höre ich von div. Hausverwaltern, das man sich dieses Recht ebenfalls
herausnimmt.

Die Gebäudeversicherungen (Sach, Haft, Glas, Ausfall, Rechtsschutz) seinen
ja nur zur Wahrung des „Service“ im Angebot.

Bei manchen Verwaltungen macht dies aber durchaus mehr als 50% des Umsatzes
aus.

Wie sehen die Kollegen das?

Danke

[Name ausgeblendet]

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