Berufshaftpflicht für Fuhrparkleiter

07.04.2005 15:23:59

Hallo Liste,

ein Neukunde kam mit folgendem Problem:
Als Fuhrparkleiter hat er an einem Fuhrparkmanagmentraining teilgenommen.
Der Trainer (früher sagte man wohl Ausbilder) ist gleichzeitig Rechtsanwalt.
Er hat offensichtlich sehr eindringlich vor einem Haftungsrisiko für den
Fahrzeughalter gewarnt. Wenn dieses auftritt (sein Beispiel: berechtigter
Fahrer verursacht Personenschaden) könnte die Haftung auf den
Verantwortlichen des Halters übergreifen, wenn der Halter eine juristisch
Person ist. Im Privatbereich würde das die PHV abfangen. Hier wäre aber eine
Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.
Ich habe das Thema mal mit einem Haftpflichtspezi der Victoria besprochen.
Der konnte der Argumentation genauso wenig folgen wie ich. Er meinte, das
könnte unter Umständen ein Versuch sein, die Kfz-Haftpflicht auszuhebeln und
Schäden dann über die Berufshaftpflichtversicherung zu regulieren. Die
Victoria übernimmt dafür keine Deckung.

Ich würde mich freuen, wenn ich dazu ein paar Hinweise erhalten könnte

Vielen Dank.

[Name ausgeblendet]

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