Berufsunfähigkeitversicherung - Ein Versprechen ohne Leistung

09.03.2005 12:24:05

Hallo Liste,

als Student der Vers.betriebslehre (und gelernter Vers.kfm) ist mir in
diesen Tagen etwas widerfahren, das mich an allem zweifeln lässt, was
ich bisher gelernt und gelebt habe. Es geht dabei um den Leistungsfall
einer Berufsunfähigkeitsversicherung einer Freundin, in dem ich
unterstützend tätig bin, ohne in irgendeiner Form an dem Vertrag oder
dessen Vermittlung beteiligt gewesen zu sein.

Diese Mail ist aufgrund des Sachverhaltes etwas ausführlicher geworden -
vielleicht finden Sie ja trotzdem zwischendurch Zeit für die Lektüre,
eine interessante Erfahrung auch für den Praktiker ist garantiert.
Eine kostenlose Rechtsberatung ist nicht mein Ziel - aber die Meinungen
diverser Stammleser würden mich sehr interessieren. Bei Bedarf liefere
ich ausführlichere Info bzw. Schriftwechsel per Mail.

Die Fakten:

BU-Leistungsfall 1999, Anerkennung durch VR (AMB-Generali), zweifach
befristete Leistung in Höhe von insgesamt 16 Monatsrenten.
Anschließend abstrakte Verweisung mit endgültiger Leistungsablehnung.

Anruf des Ombudsmannes, nach 2 Jahren Bearbeitungszeit erfolgt jetzt ein
Vergleichsvorschlag. Darin wird die abstrakte Verweisung im Falle einer
gerichtlichen Überprüfung als erfolglos bewertet. Trotzdem (!) wird eine
einmalige Abfindungssumme in Höhe von knapp drei Jahresrenten ohne
Zinsen empfohlen.

Jetzt kommt die Argumentation, die mich erschaudern ließ:

1. Dem Versicherer ist eine vertragsgemäße Rentenzahlung nicht
zuzumuten, da die versicherte Person noch zu jung sei (und somit eine zu
lange Rentenzahlung zu erwarten sei).

2. Die Vergleichssumme wird als ausreichend bezeichnet, da der Sinn der
BU-Versicherung die Unterhaltssicherung während einer Umschulung sei,
was durch die Höhe gewährleistet sei (deutlich unter 20 TEuro).

3. Die Vergleichssumme sei der Höhe nach so bemessen, das sie den
Versicherer nicht unangemessen belastet.

[Unglaublich? Gerne sende ich das Schreiben per Mail.]

Das Vorurteil, das Juristen nicht rechnen können, ist wahrscheinlich nur
ein solches. Trotzdem kann ich weder mit der Höhe der Vergleichssumme
und insbesondere nicht mit der Argumentation leben - pacta sunt
servanda, Verträge sind einzuhalten?

Zu 1: Das Leistungsversprechen eines Versicherers gegen Prämie schafft
für diesen eine Nutzenäquivalenz, indem der individuelle
Schadenerwartungswert plus Gewinnanteile erhoben wird - dazu muss
natürlich das Alter der VP berücksichtigt werden, um die
Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts schätzen und prognostizieren zu
können. Wenn der Leistungsfall dann aber eintritt, ist ausschließlich
die Fälligkeit des riskierten Kapitals entscheidend - die Dauer oder
Form der Auszahlung (z.B. als Rente) ist rein technischer Natur und
nicht maßgeblich!

Zu 2: Die BU-Versicherung ist eine Summenversicherung, die ausdrücklich
nicht zweckgebunden ist. Tatsächlich wird seit geraumer Zeit ein aktives
Case-Management auch durch die Rückversicherer angeboten - jedoch nicht
in diesem Vertrag. Insbesondere die Umschulung ist laut BGH eine
freiwillige Maßnahme des VN und darf diesem später bei Rentenbezug nicht
schlechter stellen, als einen Umschulungsunwilligen VN (ich erinnere an
den Fall des OLG Köln: Hotelköchin wird BU, schult auf
Hotelbetriebswirtschaft um und bekommt nach Arbeitslosigkeit wieder
BU-Rente)

Zu 3: Die Überprüfung der Zumutbarkeit für den Versicherer? Auf welcher
gesetzlichen Grundlage soll dieses geschehen? Muss dann nicht auch die
Zumutbarkeit der ständigen Prämienzahlung durch den VN geprüft werden?
Verträge sind einzuhalten. Abgesehen davon handelt es sich bei der
Generali um eine der größten Versicherungsgruppen der Welt (was aber
nichts, aber auch rein gar nichts mit der Leistungspflicht zu tun hat).

Mein Fazit:

Das Risiko Berufsunfähigkeit unterliegt dem Wandel gesellschaftlicher
Entwicklungen sowie dem Wandel des Arbeitsmarktes. Die Krankheitsbilder
werden komplexer und sind somit schwieriger zu kalkulieren und im
Leistungsfall eindeutig nachzuweisen - das erhöht das Prognose- und
Diagnoserisiko des Versicherers. Leider hat es sich für die
Versicherungen bewährt, die Überschäden zu Lasten der Versicherten auf
diese abzuwälzen, in dem dessen finanzielle Situation durch Schließung
eines Vergleiches skrupellos ausgenutzt wird.

Die verbraucherunfreundliche Haltung des Ombudsmannes und dessen
inkompetente Argumentation erschüttert mich.

Wie sehen Sie das?

Gruss,

[Name ausgeblendet]

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