Beschwerdestelle in Mail Signatur? (ehemals Ombudsmannverweigerer)

27.05.2010 11:41:18

Sehr geehrte Kollegen,
zu nächst als Info:

Meine letzte Mail wurde falsch verstanden, was aber sicherlich an meinem "Ton" lag.

Kurzer Griff zum Hörer, und Hr. [Name ausgeblendet] und ich sind wieder auf einem Level :-)

Mir ging es wirklich um die sachliche, nüchterne Frage:

WO steht es, das man in seinen Mail(s), z.B. an Bestandskunden, die Schlichtungstelle nennen muss?

Hierfür sehe ich nur zwei pot. Grundlagen:

1.) Das TelMed Gesetz und alle anderen Gesetze die Grundsätzliches zum Mailverkehr von Gewerbetreibenden regeln. Hier ist sicherlich keine so spezielle Anforderung zu finden. Wäre aber zu prüfen.
2.) Die Versicherungsvermittlungsverordnung.

Hier ist für uns ja vor allem der §11 ausschlaggebend, die berühmte Erstinformation.

Und wie der Name vermuten lässt, ist es eben keine "Dauerinformation".

Wer es nicht parat hat: http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv/__11.html

Hier steht eindeutig der Bezug zur Schlichtungstelle, im Punkt 7.
Aber vorab, direkt am Anfang steht quasi als Überschrift: "beim ersten Geschäftskontakt"

Daraus sehe ich keine Notwendigkeit die gesamte Erstinformation, oder aber den Teil "Schlichtungstelle" in meine Signatur ein zu fügen.

Wohl ist darauf zu achten, diese beim "Erstkontakt" beizufügen.

Dies von mir als absoluter jur. Laie, der ja auch bereits, die Kollegen werden sich erinnern, in der Vergangenheit mit solchen Sachen daneben lag.
Vielen Dank.
Deswegen würde

Mit freundlichem Gruß,

[Name ausgeblendet]

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