Bestandsübertragung - Mal anders

27.08.2010 11:32:23

Sehr geehrte Damen und Herren,

möchte Euch eine kleine Hilfestellung eines Maklerkollegen geben.

Einige Gesellschaften erlauben keine Bestandsübertragung zu Maklern, sofern
der Vertrag über eine Vertriebsgesellschaft wie AWD abgeschlossen wurde.

Seine Idee:
Es gibt ein Datenschutzrecht, da durch die Übermittlung von Abrechnungsdaten
gewöhnlich Rückschlüsse auf den Vertrag gezogen werden können, ist dies eine
unzulässige Information nach Datenschutzrecht.

Sofern ein Vertrag nicht übertragen wird, sende ich ein erneutes
Kundenschreiben raus, der Kunde untersagt der Gesellschaft nach
Datenschutzrecht jegliche Vertragsinformation an den ursprünglichen
Vermittler zu geben. Auch untersagt er ausdrücklich einer Übermittlung von
Abrechnungsdaten, da durch diese Rückschlüsse gezogen werden können. Der
Kunde bestimmt nun nochmals ausdrücklich den neuen Makler und zeichnet dies
gegen. Achtung: Mit entsprechenden Hinweis: Übertragung zum Maklerpool Aruna
GmbH ist erlaubt. (mit vollständiger Adresse)

Ergebnis 100% Umschlüsselungsquote beim Kollegen.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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