Besteuerung - BU-Rente - abgekürzte Rente

15.03.2005 12:06:02

Hallo werte Kollegen,

Im Vergleichsprogramm Morgen&Morgen steht unter Rentenbesteuerung:

„private Berufsunfähigkeitsrenten

enden spätestens mit Errecihen der versicherten Leistungsdauer und zählen zu
den

abgekürzten Leibrenten. Der Ertragsanteil richtet sich nach der
voraussichtlichen Laufzeit der

Rentenzahlung“

Wie wird der Ertragsanteil bestimmt, wenn zwar laut Bedingungen „BU“
festgestellt wird, jedoch

Aufgrund der Erkrankung die Dauer der Zahlung ja nicht bekannt ist. Wird in
jedem Fall die maximale

Laufzeit der Rentenzahlung, wie im Antrag bzw. Police festgelegt, zu Grunde
gelegt?

Herzlichen Grüße

[Name ausgeblendet]

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