Besteuerung der Stornoreserve

29.03.2004 16:45:28

Hallo Koleginnen und Kollegen,
und wann besteuern Sie Ihre Stornoreserve?
Gibt es aktuellere Urteile als dieses:

"BFH-Urteil vom 24.3.1993 (X R 55/91) BStBl. 1993 II S. 499
1. Bereits verdiente und fällige Provisionen sind einem
Versicherungsvertreter, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt,
auch dann mit der Gutschrift in den Büchern des Versicherungsunternehmens
i. S. von § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen, wenn die Provisionen auf
einem Kautionskonto zur Sicherung von Gegenforderungen des
Versicherungsunternehmens gutgeschrieben werden (Anschluß an BFH-Urteil vom
9. April 1968 IV 267/64, BFHE 92, 221, BStBl II 1968, 525).
2. Die Gestellung einer Kaution auf einem vom Kautionsnehmer geführten
Konto bewirkt beim Kautionsgeber i. d. R. keine Ausgabe i. S. von § 11 Abs.
2 Satz 1 EStG.
EStG § 4 Abs. 3, § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1.
Vorinstanz: FG Düsseldorf (EFG 1991, 672)"
Freundliche Grüße

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