Betriebshaftpflicht-Schaden

26.11.2003 09:54:52

Sehr geschätzte Kollegen,

meine Frage ist an die Rechtsspezialisten der Runde gerichtet. Es geht um
einen BHP-Schaden, der von dem Versicherer mit der Begründung "höhere
Gewalt" abgeleht wurde. Der Sachverhalt: im letzten November hatten wir hier
in Berlin einen Sturm von teilweise Windstärke 10. Dabei hat ein an der
Hausfassade angebrachtes Reklameschild einen Schaden im Verputz verursacht.

Die Begründung des Versicherers an den Hauseigentümer: "Da der Schadensfall
auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, können wir eine zu Lasten unserer
Versicherungsnehmerin gehende Zuständigkeit oder gar Verantwortung nicht
erkennen. Ihre Schadensersatzansprüche müssen wir demnach als
ungerechtfertigt zurückweisen".

Daraufhin wendet sich nun der Geschädigte direkt an die Mieterin und
forbesteht auf Schadensersatz aufgrund eines Paragraphen im Mietvertrag, der
besagt, "dass der Mieter für alle Schäden am Gebäude, die im Zusammenhang
mit der Anbringung von Werbemassnahmen entstehen, aufkommen muss".

Nun gibt es zum einen die gesetzliche Haftpflicht, nach der wahrscheinlich
unser VN nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist. Zum anderen besteht hier
ein privater Vertrag, der - so sieht es für mich aus - die Gesetzlage
aushebelt oder dies zumindest versucht. Oder liege ich völlig falsch?

Wer kann Hilfestellung geben?

[Name ausgeblendet]

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