Beweislast bei falschen Gesundheitsangaben bei der BU

02.11.2004 17:33:28

Werte Kollegen!

Ich wollte Sie auf eine neue Entschedung des BGH zur Beweislast bei
arglistiger Täuschung bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen aufmerksam
machen.

In der Konsequenz geht es darum: Legt der Versicherer dem
Versicherungsnehmer einen Verstoß gegen dessen vorvertragliche
Anzeigeobliegenheit aus § 16 Abs. 1 Satz 1 VVG zur Last, so muss der
Versicherer beweisen, dass dem Versicherungsnehmer bei Anbahnung des
Versicherungsvertrages bestimmte Fragen nach gefahrerheblichen Umständen
tatsächlich gestellt worden sind.

BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - IV ZR 161/03 - OLG Frankfurt am Main, LG
Fulda

Entscheidung:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo104188.htm

Besprechung:
http://portal.juris.de/jportal/portal/t/4bc/page/home.psml/js_peid/0114?cmsid=2459&action=

Grüße

[Name ausgeblendet]

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