Bezugsrechtänderung nach Todesfall

29.06.2009 18:09:28

Sehr geehrte Kolleg(inn)en,

ich habe ein tragisches Anliegen.

Ein Kunde von uns hat zwei private Renten/Lebensvers. und zwei Direktvers.. Für alle 4 Verträge besitzen wir eine Maklervollmacht.

Leider ist der Kunde jung und auch überraschend kurzfristig an einem Leiden verstorben. Kurz vor seinem Tode hat er eine Bezugsrechtveränderung auf seine Kinder / seine Schwester an uns versendet. Diese erhielten wir Freitag (ohne Hinweis, daß die Krankheit so fortgeschritten war), Samstag verstarb der VN, Montag versendeten wir den Kundenwunsch an die VR.

Die Versicherungen weigern sich nun, die Leistungen aus den Verträgen an die Schwester des VN ausz bezahlen, da der Änderungswunsch erst nach Eintritt des "Vers.falles" dort zuging.
Die Sache ist insbesondere tragisch, da in den Verträgen seine Ehefrau [Name ausgeblendet], die ihn vor 2 Jahren verlassen hat und das Geld evtl. nicht wie gewünscht für die Ausbildung der gemeinsamen Kinder verwenden wird...

Sehen Sie eine Möglichkeit (wir haben jeweils Maklerverträge, die Willenserklärung ging uns vor dem Tod zu) die Versicherungen doch noch zu überzeugen bzw. hat einer der Kollegen einen ähnlichen Fall schon bearbeitet?

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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